Im Rahmen der durch das Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreise übernehmen wir die behördliche, finanzielle und die gesundheitliche Versorgung der uns Anvertrauten. Die Organisation und
Zuweisung etwaiger problembezogener Einrichtungen ist ebenfalls Teil unserer Tätigkeit.
Durch die Betreuungsbehörde geprüft, durch das Amtsgericht festgelegt, beginnt die rechtliche Betreuung mit Wirksamkeit des Beschlusses. Betreuer und Klient arbeiten gemeinsam an der Bewältigung
der alltäglichen Probleme. In den meisten Fällen im Rahmen einer Zuteilung und Verwaltung der Finanzen.
Bei Fragen können sich der Betroffene oder die Angehörigen vertrauensvoll an den Betreuer wenden. Hierfür haben wir direkt einen Sprechtag, wo wir regelmäßig, oder in Vertretung des jeweils
anderen in unseren Büroräumen anzutreffen sind.
Begleiten
Während des festgelegten Betreuungszeitraumes (6 Monate bis längstens 7Jahre) begleiten wir die Betroffenen zur Stabilisierung der persönlichen und gesundheitlichen Situation, mit dem Ziel die
Betreuung wieder aufheben zu können.